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Expertenkripo
Eine der wesentlichen Aufgaben des Bund Deutscher Kriminalbeamter besteht in der Definition einer Expertenkripo, die den immer weiter steigenden Anforderungen gewachsen ist.
Leider haben Landesregierungen unter maßgeblicher Führung der SPD und auch der Grünen in der Vergangenheit auf eine Politik gesetzt, die vom Gedanken der "Einheitspolizei", in der jeder beliebig in den unterschiedlichen Bereichen der Polizei einsetzbar sein sollte, geprägt war.
Dabei schreckten die politischen Akteure nicht einmal davor zurück, die Kriminalpolizei auf nur noch wenige Bereiche der Schwerstkriminalität zu reduzieren, die übrigen Phänomene wurden vorübergehend vollkommen dezentralisiert.
Damit einhergehend wurde die Ausbildung zu einer Einheitsausbildung, die für alle Zuständigkeiten der Polizei befähigen sollte.
Die Kriminalpolizei "verkam" zu einer "Fortbildungseinheit" ohne vorheriges Erfahrungswissen...
Das zurückzufahren war und ist immer noch die vornehmste Aufgabe des BDK!!!
Eine klassische Ausbildung - wie bis Mitte 1990'er Jahre Realität - gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht mehr. Statt dessen eine generalistische Einheitsausbildung mit der politischen Hoffnung, eine irgendwann mit Verwendung in der Kripo zu absolvierende 6 Monate lange Fortbildung werde es schon richten.
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Im Juli 1995 endete die Amtszeit des damals langjährigen Innenministers Dr. Herbert Schnoor (SPD) innerhalb der Regierung des Ministerpräsidenten Johannes Rau.
Und genau ab diesem Jahr wurde die Ausbildung der nordrhein-westfälischen Polizei mit gravierenden Folgen für die Personalentwicklung in der Kriminalpolizei geändert. Ab 1995 erfolgte die Ausbildung für den gehobenen Dienst, die zwischenzeitlich an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (FHöV) stattfand, unter der Maxime „Einheitsausbildung“ für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten unseres Landes.
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"Einführungsfortbildung"
01.04.2019 - Nachdem das Innenministerium offenbar bemerkt hatte, dass der „Nachwuchs“ für die Kriminalpolizei, der sich ohnehin nur noch aus lebensälteren Beamten der Schutzpolizei rekrutierte, deutlich fachlich, kriminalistische Defizite aufwies, entschloss sich das Innenministerium 2003/2004 über eine „Einführungsfortbildung“ für angehende Kriminalbeamte nachzudenken.
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"Belastungsbezogene Kräfteverteilung (BKV)"
04.04.2019 - In jeder Behörde des Öffentlichen Dienstes und in jedem Wirtschaftsbetrieb spielt die Verteilung des Personals eine erhebliche, erfolgskritische Rolle.
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„Neuorganisation der Kreispolizeibehörden“
09.04.2019 - Auf die Anfang 1990 begonnene Umorganisation der Kreispolizeibehörden in NRW soll in dieser Analyse nur kurz eingegangen werden, da den Protogonisten dieses „GS-Modells“ auf der Grundlage der dezentralen Kriminalitätsbekämpfung im Lauf der folgenden 10 Jahre schnell bewusst gemacht werden konnte, wie unsinnig und schädlich diese Organisationsform als Antwort auf die zunehmende „Internationalisierung der Kriminalität“ war. Die Entwicklung der Kriminalstatistik in dieser Zeit sorgte für ein Übriges.
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„Personalverwendungskonzepte“
13.04.2019 - An einem Personalverwendungskonzept für den gehobenen und den höheren Dienst fehlt es bis heute. Unter den unterschiedlichen rot-grünen Regierungen wurde auch in dieser wichtigen „Qualitätsproblematik“ der „Generalist“ gepflegt und nahezu als Königsweg ausgefeilt. Das Problem der „Fachlichkeit“ in Schutz- und Kriminalpolizei wurde ausgeblendet und vollkommen ignoriert. Das Sammeln von Karrierebausteine geriet in den Vordergrund, die tägliche Arbeit spielte eher eine untergeordnete Rolle.
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Fazit
03.05.2019 - Diese kurze Analyse in den Folgen 1 -5 macht deutlich, in welchem Zustand sich die Nordrhein-Westfälische Kriminalpolizei befindet. Sie dokumentiert die Ursachen von Qualitätsverlusten unter Rot-Grün, aus denen sich heutige Probleme, wie sie in Lügde deutlich wurden, erklären lassen.
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Hier finden Sie Beiträge des BDK zu unterschiedlichen kriminalistischen Themen, die grundsätzlich auch heute noch von Bedeutung sind.
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