Hannelore Kraft, SPD, meinte, Hauptkommissare verdienten genug und koppelte sie von der Besoldungserhöhung mal eben ab!
Ein Beispiel für die "Geldverteilungsideologie" der SPD. Beamtinnen und Beamte in allen Landesbereichen ab der Besoldungsgruppe A11 verdienten genug und sollten an der allgemeinen Besoldungserhöhung nicht teilhaben. Heftige Proteste aller Gewerkschaften und Verbände des Richterbundes waren die Folge.
Am Ende stellte der Landesverfassungsgerichtshof die Verfassungswidrigkeit dieses von SPD und Grünen getragene Besoldungsgesetz fest! Finanzminister war übrigen Norbert Walter Borjans, SPD.
Und auch ganz aktuell befasst sich der Verfassungsgerichtshof immer noch mit der Verfassungswidrigkeit der Richterbesoldung, nachdem in einem ersten Verfahren die Verfassungswidrigkeit festgestellt worden war. Offensichtlich ist es der damaligen Landesregierung aus SPD und B90/Die Grünen nicht gelungen, aufgrund der Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes endgültig ein verfassungskonformes Gesetz zur Richterbesoldung zu schaffen.