Qualitätsprobleme in der Kripo NRW - Folge 5: "Personalverwendungskonzept"

(Foto: © Wilfried Albishausen)

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„Personalverwendungskonzepte“

13.04.2019 - An einem Personalverwendungskonzept für den gehobenen und den höheren Dienst fehlt es bis heute. Unter den unterschiedlichen rot-grünen Regierungen wurde auch in dieser wichtigen „Qualitätsproblematik“ der „Generalist“ gepflegt und nahezu als Königsweg ausgefeilt. Das Problem der „Fachlichkeit“ in Schutz- und Kriminalpolizei wurde ausgeblendet und vollkommen ignoriert. Das Sammeln von Karrierebausteine geriet in den Vordergrund, die tägliche Arbeit spielte eher eine untergeordnete Rolle.

Zur Wahrheit gehört auch, dass es unter Schwarz-Gelb mit Innenminister Dr. Ingo Wolf keine Änderungen gab. Im Gegenteil, diese Art der nachfolgend beschriebenen „Personalentwicklung“ wurde nahezu perfektioniert. Auffällig dabei ist, dass Dr. Wolf und sein damaliger Staatssekretär Palmen offenbar nicht von der aus rot-grüner Zeit agierenden Ministerialbürokratie lösen konnte.

Zitat eines CDU Innenpolitikers dazu: „Ich kam ins Büro von Wolf und war erschrocken und nicht amüsiert: Die gleichen Figuren wie bei Behrens…

Die Einheitsausbildung an der Deutschen Hochschule für Polizei in Hiltrup für den höheren Dienst in Schutz- und Kriminalpolizei führte zu vollkommener Austauschbarkeit der Führungskräfte zwischen den beiden Bereichen Gefahrenabwehr/Einsatz und Kriminalitätsbekämpfung. Der so genannte „Sporterlass“ für den höheren Dienst, führte zur „Sammlung“ von Karrierebausteinen, um letztlich die Spitzenämter im höheren Dienst erreichen zu können. Das ist auch heute noch so und führt zu immer noch kurzen Verwendungszeiten in den unterschiedlichen Funktionen. Heute Polizeiinspektionsleiter, in zwei Jahren Kriminalinspektionsleiter, lautet die Devise, ohne Rücksicht auf die fachliche Ausrichtung und Kompetenz. Eine solche „sportliche“ Personalentwicklung führt selbstredend zu Problemen bei der Mitarbeiterführung und deren Entwicklung.

„Eine tatsächliche Begebenheit macht das deutlich: Ein Kriminalinspektionsleiter (gerade erst in der Funktion) führt ein Mitarbeitergespräch und erklärt, er möchte mit dem Mitarbeiter über dessen Entwicklungsmöglichkeiten in der Zukunft sprechen. Der Mitarbeiter fragt, wie lange der Kriminalinspektionsleiter bleibe. Inspektionsleiter: 2 Jahre etwa… Der Mitarbeiter: Vielen Dank für das Gespräch, ich sehe, Sie können gar nicht über meine weitere Zukunft sprechen und entscheiden…“

Noch einschneidender gestaltet sich die Funktionszuordnung für Spitzenämter im gehobenen Dienst bei der Schutz- und Kriminalpolizei. Die Verlagerung von rund 600 Beförderungsstellen von der Kripo zur Schutzpolizei führte im Ergebnis zu einem „Transfer“ von Personal und dessen Fachkompetenz im gehobenen Dienst. Wer in der Kripo ein Spitzenamt A12 und A13 erreichen will, muss in den anderen Bereich (Schutzpolizei) wechseln. Nicht zu 100%, aber in größerem Umfang. Und natürlich umgekehrt.

Dabei nahmen „Rot-Grün“ in Kauf, dass u. a. Spezialisten aus der Wirtschaftskriminalität, deren Fortbildung rund 40.000 € kostet, zur Leitstelle oder in die Funktion eines Dienstgruppenleiters im Wachdienst wechseln müssen, um nach A12 oder A13 befördert werden zu können. Das zieht wiederum erneute Fortbildung und wiederum 40.000 € nach sich, um den erforderlichen Nachersatz zu gewährleisten. Das in diesem Zusammenhang immer wieder genutzte Argument, dass das Know-how auch in dem jeweils anderen Bereich „nützlich“ sei, führt sich selbst ad absurdum und muss nicht weiter kommentiert werden…

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