Blockupy - ziviler Ungehorsam
20.03.2015 - Wie heißt es schön klingend im Artikel 8 des Grundgesetzes? "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln". Und, was haben wir in Frankfurt gesehen? Es geht offenbar auch anders. Gewalt, Zerstörung, Brandsätze, brennende Autos und Streifenwagen der Polizei, über 200 Verletzte, davon 150 Polizistinnen und Polizisten sowie Schlägertrupps vermummt und durch ihr gemeinsames Vorgehen euphorisiert waren das, was von Blockupy übrig geblieben ist.
Und schlimmer noch die halbseidenen Rechtfertigungen der Veranstalter, allen voran einige gewählte "Volksvertreter" der Partei Die Linke. Auf der anderen Seite die immer bei solchen Ausschreitungen spontanen Empörungen, Verurteilungen und Ankündigungen harter Strafverfolgung gegen die Schläger. Und was wird daraus? Es steht zu befürchten: Nichts! Die nächste Demo kommt bestimmt, und es werden wieder tausende Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte verheizt, in Politik und Polizeiführung nennt man das "Lagebewältigung und Gefahrenabwehr". Trotz entsprechender Einsatzabschnitte "Strafverfolgung" erfolgt diese nicht oder nur unzulänglich. Ein Signal, das die Schläger gerne aufnehmen: "Es passiert nichts also weiter so!"
Warum ist das so? Nun, fast alle Einsatzkonzeptionen sind auf Deeskalation ausgerichtet, was zunächst einmal für die meisten Demonstrationen oder Versammlungen richtig ist. Aber wann endlich begreifen die Innenpolitiker und Polizeiführer, dass es bei den "Schwarzen Blöcken" nichts zu "deeskalieren" gibt? Diese vermummten Horden suchen die gewalttätige Auseinandersetzung, ansonsten machen Demonstrationen wohl keinen Spaß.
Und hier gilt es, anzusetzen, und derartige Einsätze so zu konzipieren, dass beweiskräftige Strafverfolgung möglich ist. Aus eigener beruflicher Erfahrung weiß ich, dass das nicht einfach ist, starke Kräfte bindet, aber auch rechtlicher Voraussetzungen bedarf, damit solche "Blöcke" "eingekesselt" und die Teilnehmer an Straftaten wie dem Landfriedensbruch ( 125 StGB), dem Schweren Landfriedensbruch ( 125a StGB) und weiterer schwerer Einzeldelikte überhaupt erst identifiziert werden können. Die letzten Reformen des Landfriedensbruchs haben allerdings dazu geführt, dass "Einkesselungen" nur noch in wenigen Fällen überhaupt möglich sind und in nicht wenigen Fällen von den Verwaltungsgerichten als rechtswidrig eingestuft wurden.
Man darf gespannt sein, ob die Politik den Mut hat, die Polizei hier personell, materiell und rechtlich zu stärken, damit die Bürgerinnen und Bürger angesichts solcher Bilder aus Frankfurt nicht den Glauben an den Rechtsstaat verlieren. Solche Bilder tragen auch dazu bei, das Vertrauen in den Schutz durch die Polizei zu verlieren. Meine ehemaligen Kolleginnen und Kollegen kann ich nur bedauern, sie werden in Einsätze geschickt, in denen sie nicht nur in ihrer Gesundheit geschädigt, sondern obendrein auch noch dem Vorwurf der "Provokation" durch ihr von Schutzanzügen geprägtes Aussehen ausgesetzt werden.
Ein unglaubliches, zynisches Verhalten der Veranstalter und auch mancher Politiker, die sich pseudo-intelektuell mit den üblichen Phrasen in öffentlichen Stellungnahmen ergießen.
Mal sehen, was in den nächsten Monaten über Strafverfahren gegen mögliche Gewalttäter so sie überhaupt ermittelt wurden - zu hören sein wird. Der Brandsatz auf einen Streifenwagen, in dem sich Polizisten befanden, dürfte als versuchtes Tötungsdelikt zu bewerten sein. Oder vielleicht doch nur "ziviler Ungehorsam", der zur Einstellung des Verfahrens führt?