Stuttgart und die geistigen Brandstifter

23.06.2020 – Angesichts der massiven Gewalt in Stuttgart durch, wie der OB Fritz Kuhn hilflos, naiv und infantil zu erklären versuchte, eine „Event- oder Partyszene“ (sind Pflastersteine und Sturmhauben die neue Partyausstattung), fiel mir ein Begriff ein, der offensichtlich in die Jahre gekommen zu sein scheint. Die Freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO). Das war doch das, was die Bundesrepublik Deutschland prägen sollte, um ein gedeihliches Miteinander, eine soziale, demokratische Ordnung mit einer unabhängigen Justiz zu gewährleisten. Ja, wo ist sie denn, die „Freiheitliche Demokratische Grundordnung“? Wo ist sie hin, gibt es sie oder haben Politik und Medien sie bereits begraben?

Gehört habe ich diesen Begriff der Prinzipien unserer Demokratie schon lange nicht mehr. In keiner politischen Debatte, in keiner Talkshow, nicht in den Medien und nicht in innerparteilichen Diskussionen. Ok, kann man machen, wenn die Grundsätze eines Rechtsstaates beachtet und sie nach unserer Rechtsordnung umsetzt werden. Wenn eine „Party- oder Eventszene“ wie jetzt in Stuttgart und auch in anderen Städten glaubt, die Straße gehöre ihnen, Sachbeschädigungen und Plünderungen seien ein Spaß, den man sich zum Feierabend mal gönnen könne, oder Gewalt gegen Polizeibeamte wie der üble, hinterhältige und brutale Tritt in den Rücken eines Polizeibeamten finde ihre Berechtigung im Widerstandsrecht unseres Grundgesetzes, dann ist jegliches „gedeihliche Miteinander“ aufgegeben.

Da hilft auch das Gefasel von „Corona-Frust“ sowie anderer Erklärungsversuche von Kriminologen und Soziologen nicht weiter. Prävention ja, was immer manche darunter verstehen. Allerdings hat Prävention ihre Grenzen, wenn es um derart verblendete Irre geht, die jegliche Integration verweigern. Ob mit oder ohne Migrationshintergrund. Ein Rechtsstaat muss diesen Chaoten ein deutliches „Schluss damit“ entgegensetzen.

Das beginnt mit den Einsatzkonzeptionen, die darauf gerichtet sind, Straftaten zu verhindern, Straftäter zu identifizieren und letztlich einer Justiz zu übergeben, die sich ihrer Verantwortung um Innere Sicherheit bewusst ist. Das Strafgesetzbuch bietet eine wirkungsvolle Antwort auf das, was in Stuttgart passiert ist: Der § 125 (Landfriedensbruch) bietet mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren die Möglichkeit einer angemessenen Sanktion. Der § 125a (Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs) greift hier eher, da im Absatz 1, Satz 3 die Gewalttätigkeiten als Tatbestand der Qualifizierung anspricht. Im Satz 4 sind „Plünderungen“ oder das Anrichten bedeutender Schäden fremder Sachen als Qualifizierung des § 125 genannt. Als Sanktionen dieser und weiterer Tatbestände sind Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vorgesehen.

Die Werkzeuge, den Gewalttätern und Plünderern zu zeigen, was sich unsere Gesellschaft nicht bieten lässt, sind da. Schon lange. Sie müssen nur konsequent angewendet werden. Man hat den Eindruck, dass hier mehr nach den Ursachen gesucht wird. Mangelhafte Sozialisierung, Diskriminierung, Racial Profiling und Provokation durch die Polizei und, ach ja der Alkohol. Wer einem Polizeibeamten derart in den Rücken springt, hat das nötige Quantum der Enthemmung, allerdings nicht genug, die Kontrolle über seinen Körper verloren zu haben. Gestern Abend kam ein Marburger Professor zu Wort, der die Polizei in Stuttgart aufforderte, bei weiteren Einsätzen auf Provokationen zu verzichten. Ich lass‘ das mal unkommentiert, es zeigt aber, wohin die Reise geht. Für mich steht fest, dass Medienvertreter rund um den „Haltungsjournalisten“ Georg Restle, die TAZ mit einem menschenverachtenden Kommentar gegen die Polizei und politische Vertreter wie Saskia Esken von der SPD mit ihren dummen und polemischen Äußerungen die Bereitschaft zu Gewalt gegenüber der Polizei kräftig fördern und das dringend notwendige Klima eines gedeihlichen Zusammenlebens vergiften.

Pauschalierte und oberflächliche Beiträge zum Thema angeblicher Polizeigewalt und latentem Rassismus in der Polizei befeuern die Einstellung derer, die wir nicht nur in Stuttgart erleben mussten. Und es hat erst angefangen, die Zukunft lässt Schlimmes erahnen.

Mir ist bekannt, dass gerade sich selbst als „Haltungsjournalisten“ bezeichnende Kräfte mit Kritik aber gar nicht umgehen können. Sie reflektieren ihr Tun nicht mehr, treten bigott und überheblich mit staatstragendem Pathos auf. Ein kleines Beispiel: Georg Reste in Monitor vom 18.06.2020 (ab Minute 08:50) – „Black Lives Matter – Rassistische Polizeigewalt in Deutschland“ „Nein natürlich sind nicht alle Polizisten, nicht alle Deutschen und nicht alle Weißen Rassisten. Aber es gibt eben viel zu viele davon, auch hier in Deutschland, auch bei der Polizei.“ Aha, habe verstanden. Man muss sich nur an die selbst aufgestellten Behauptungen halten, das ist dann „Haltungsjournalismus...“ Ist ja ganz einfach.

Aber Hoffnung besteht. Den wohltuenden Kommentar von Thomas Berbner, NDR, gestern Abend habe ich zur Kenntnis genommen. Vielleicht haben die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten bemerkt, was manche von ihnen anrichten ...

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