Zwangsblutproben für Polizisten - eine unendliche Geschichte
07.10.2015 - Eine unendliche Geschichte... Das Innenministerium drückt sich (aus gutem Grund) seit Langem vor einem eindeutigen Erlass, setzt auf "Freiwilligkeit" und damit auf "Gruppenzwang" - getreu der Devise, diejenigen, die zukünftig "Verweigerer" fahren müssen, werden es schon richten.
Ich habe 2006 eine solche Blutprobe verweigert, nachdem die übrigen üblichen Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung keine Befunde und damit keinen Anlass für weitergehende Untersuchungen ergeben hatten, um eine Grundsatzentscheidung durch das Oberverwaltungsgericht Münster herbeizuführen. Mein damaliger Polizeipräsident war "not amused", und ich stand kurz vor der Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Die damalige Verfügung des Präsidenten einzig auf der Grundlage der Empfehlungen der Polizeiärzte beschrieb ausschließlich den Umfang der Blutuntersuchungen - Aufbewahrung, Löschung oder gar weitere Verwendung der Daten Fehlanzeige! Während das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf die Blutprobe für rechtens hielt, wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) meine Beschwerde mangels "Rechtsschutzbedürfnis" mit der Begründung ab, "es könne mir ja egal sein, ob ich im Streifenwagen rechts sitze. Wenn die Behörde meine, mir die Fahrerlaubnis zu verweigern, müsse sie eben für ausreichend Fahrer sorgen". Der Vorsitzende stellte außerdem fest: "Eine solche Blutprobe sei mit den Mitteln des Disziplinarrechts nicht durchsetzbar!"
Immerhin eine deutliche Aussage, die auch dem Ministerium bekannt ist. Deshalb gibt es auch keinen Erlass. Man ist sich offensichtlich bewusst, dass es eines Gesetzes bedarf, um einen derart schwerwiegenden Eingriff zu rechtfertigen, eine Rechtfertigung aus den einschlägigen Bestimmungen der Fahrerlaubnisverordnung, die für eine Vielzahl von "Berufskraftfahrern" gilt, jedoch nicht zu begründen ist.
Ich kann den Kolleginnen und Kollegen in der Polizei nur raten, sich dieser "anlasslosen" Blutprobe zu verweigern. Je mehr das tun, je größer wird der Druck auf die Behörden und das Innenministerium von diesen Zwangsblutproben abzulassen oder ganz formal eine Änderung bzw. Ergänzung des Landesbeamtengesetzes herbeizuführen. Auf einen solchen Entwurf und die Debatte im Landtag bin ich heute schon gespannt...
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