Kriminalstatistik 2018

Kritik an Innenminister Reul trifft den Falschen!

Düsseldorf, 21.02.2019 - Wenn die Rheinische Post von heute mit dem Titel "Experten: Innenminister trickst bei Kriminalstatistik" und im Kommentar "Aufklärung tut not" über die problematische Aussagekraft der Aufklärungsquote in der Kriminalstatistik berichtet und kommentiert, liegt der Autor Thomas Reisener falsch und richtig zugleich. Falsch, weil Innenminister Reul keinesfalls "trickst", wenn er die Aufklärungsquote als einen Erfolg der Kriminalpolizei in seiner Presseerklärung darstellt.

Auszug aus der Pressemitteilung des Innenministers vom 13.02.2019: "Mehr als die Hälfte (53,7 Prozent) der Straftaten konnte von der Polizei aufgeklärt werden – die höchste Aufklärungsquote in der Geschichte Nordrhein-Westfalens. „Das ist ein tolles Zeugnis für die 42.000 Polizistinnen und Polizisten im Land. Sie leisten wirklich hochprofessionelle Arbeit“, sagte Innenminister Herbert Reul heute (13. Februar 2019) bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2018".

Hier "trickst" kein Innenminister, sondern erläutert Zahlen auf der Grundlage der bundesweit gültigen Richtlinien zur Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik, die von der Innenministerkonferenz und deren Mitglieder in den vergangenen Jahrzehnten erlassen wurden.

Ein Blick in das Jahrbuch zur PKS von 2017 hilft da weiter:

1.3.2 (Begriffserläuterungen aus dem PKS-Jahrbuch 2017 des LKA NRW)

"Aufgeklärt ist eine Straftat, der nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis mindestens ein Tatverdächtiger zugeordnet werden kann, vom dem grundsätzlich die rechtmäßigen Personalien (z. B. Ausweisdokument, erkennungsdienstliche Behandlung ) bekannt sind"

Da mir die Erfassung von Fallzahlen und deren Aufklärung aus eigener Praxis noch sehr geläufig sind, gehe ich getrost davon aus, dass nach diesen Richtlinien verfahren wird und der Vorwurf, sich eines "Tricks" zu bedienen, um zu schönen, falsch ist. Es sei denn, der Autor wolle den "erfassenden" Ermittlern und deren Kommissariatsleitern unterstellen, schon bei der Erfassung der Daten zu manipulieren. Nein hier steht ein Innenminister im Fokus, der wie kaum einer bisher, sich Themen und Problemen der Kriminalität widmet.

Richtig liegen der Autor des Artikels und die darin zitierten Kriminologen Prof. Thomas Feltes und Dr. Frank Kawelovski (gelernter Kriminalbeamter) , wenn sie deutlich machen, dass zwischen der Aufklärungsquote der Polizeilichen Kriminalstatistik und der Verurteiltenstatistik der Justiz Welten liegen. Woran liegt das? Am Ende der kriminalpolizeilichen Ermittlungen werden - so ermittelt - "Tatverdächtige" erfasst! Keine Täter! In einem Rechtsstaat urteilt eine unabhängige Justiz über Tatverdächtige und über die Beweislage, die seitens der Strafverfolgungsbehörden, allen voran durch die Staatsanwaltschaft mittels Anklage dem Gericht vorgelegt werden. "Es dürfen keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft bestehen" beschreibt die Voraussetzung für eine Verurteilung oder andere Sanktion, ansonsten ist freizusprechen bzw. das Verfahren einzustellen. Wer sich einmal mit den rechtlich relevanten Begriffen wie "Tatverdacht" (es spricht mehr für eine Täterschaft als dagegen), dringender Tatverdacht (eine Steigerung, die zur Anordnung von Untersuchungshaft notwendig ist) und dem "hinreichenden Verdacht" (notwendig für eine Anklageerhebung) beschäftigt hat, wird sehr schnell erkennen, dass zwischen der Beweislage nach den polizeilichen Ermittlungen (Erfassung in der PKS als "aufgeklärt) und des letztlich in einer Hauptverhandlung vorliegenden Ergebnisses der Beweisaufnahme durchaus ganz erhebliche Unterschiede liegen können.

Die von Prof. Thomas Feltes und Dr. Frank Kawelovski geforderte "Verlaufsstatistik" wäre die Lösung, die allerdings einen Datenverbund zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten erforderlich macht. Diese Forderung unterstütze ich immer noch, als Landesvorsitzender des Bund Deutscher Kriminalbeamter habe ich mehrfach versucht, Innenminister überwiegend aus der SPD davon zu überzeugen. Bemühungen dieser Art scheitern meist an der Justiz, die als "Dritte Gewalt" einen solchen Datenverbund mit höchster Aussagekraft zur Arbeit von Kriminalpolizei und Justiz ablehnt.

Ich kenne Herbert Reul persönlich und bin mir sicher, dass er sich auch mit diesem Thema näher befassen wird.

Also, bitte mal etwas abrüsten, meine geschätzten Journalisten und Polizeigewerkschaftler! Innenmister Reul ist keinesfalls beratungsresistent, im Gegenteil konstruktive Mitarbeit ist gewünscht...

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