Haushaltsforderungen 2012 (Sommer)

An den
Vorsitzenden des
Unterausschusses "Personal" des
Haushalts- und Finanzausschusses
Herrn
Uli Hahnen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf

Düsseldorf, 29.09.2012



Anhörung des Unterausschusses "Personal" des Haushalts- und Finanzausschusses am 02.10.2012, 14.00 Uhr, im Landtag NRW


Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrter Herr Hahnen,

der Bund Deutscher Kriminalbeamter appelliert an den Haushaltsgesetzgeber, deutliche Signale in Sachen Innerer Sicherheit zu setzen und die dazu erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

Der vorliegende Haushaltsentwurf ist von einer Neuverschuldung in Höhe von 4,7 Milliarden Euro geprägt. Die dabei von der Landesregierung in der öffentlichen Diskussion vorgetragene Begründung, dies sei sozusagen eine Investition in die Zukunft und sorge für weniger "Reparaturkosten" in den nächsten 20 bis 30 Jahren ist so eindeutig nicht auf den Bereich der Kriminalitätsentwicklung zu übertragen. Was für den Bereich der Jugendkriminalität zutreffen mag, verfehlt seine Wirkung bei der stetig anwachsenden Internationalisierung der Bandenkriminalität und der Organisierten Kriminalität, die sich zunehmend auch direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern bemerkbar macht. Diese Kriminalitäts- und Bedrohungslage greift elementar in die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ein. Nicht nur subjektiv, sondern auch objektiv. Die Schaffung der zum Sicherheitserhalt erforderlichen personellen Voraussetzungen gehört damit nicht zur "Kür", sondern zur "Pflicht" der Politik in unserem Land. Eine der fiskalischen Konsolidierung geschuldete Stagnation oder gar weitere Reduzierung der Personalressourcen käme einer fatalen Fehleinordnung der Inneren Sicherheit in die Rubrik der "freiwilligen Leistungen" gleich.

Innere Sicherheit ist und bleibt Kernaufgabe des Staates und hat deutlichen Vorrang vor anderen Aufgaben in unserem Land.

Zunächst möchte ich auf drei im Fragenkatalog gestellte Fragen eingehen:Die Absenkung des Personalansatzes hält der BDK angesichts der durch die Politik regelmäßig neu definierten zusätzlichen Aufgaben für kontraproduktiv. Allein der Bereich der Kriminalpolizei erlebt regelmäßig ein Plus an neuen Aufgaben und neuen Schwerpunkten (Bekämpfung des Rechtsextremismus, Rockerkriminalität, Organisierte Kriminalität, Bandenkriminalität, IT-Kriminalität), ohne ein Plus an Ermittlern. Welche Aufgaben dabei vernachlässigt werden sollen, was angesichts des Legalitätsprinzips kaum möglich ist, sagt dabei niemand. Gleiches gilt sicherlich auch für andere Ressorts, denen regelmäßig zusätzliche Aufgaben auferlegt werden. Wenn Politik neue Aufgabenfelder definiert, müssen sie mit Stellen unterlegt oder andere Aufgaben aufgegeben werden. Da Letzteres kaum möglich ist, ist die Absenkung des Personalansatzes nicht zu akzeptieren.Die Zuführungen an den Pensionsfond werden ausdrücklich begrüßt. Hinsichtlich der Höhe sollte das Ziel, die Versorgungsansprüche nachhaltig zu sichern und zukünftige Generationen nicht zu überlasten, stärkere Beachtung finden. Eine regelmäßige Anpassung der Zuführung sollte unter demografischen Gesichtspunkten und der Beachtung der Einnahmesituation erfolgen.

Die Rückführung des Personalhaushaltes unter Berücksichtigung sinkender Bevölkerung hält der BDK angesichts der rasanten Aufgabenzuwächse im öffentlichen Dienst für nicht machbar. Siehe auch unter 1.

Der BDK beschränkt sich in seiner weiteren Stellungnahme auf die wesentlichen personellen Erfordernisse zur Gewährleistung einer funktionsfähigen Polizei. Dabei soll eine in den letzten Jahren und bereits in der Stellungnahme vom 26. Januar 2012 vorgeschlagene Möglichkeit zur Verbesserung der Einnahmesituation vorangestellt werden.

Verbesserung der Einnahmen für Innere Sicherheit

Beteiligung der Straftäter an den Kosten der Ermittlungen

Die Ermittlungen in strafrechtlichen Angelegenheiten sind bisher für Beschuldigte kostenfrei. Die polizeilichen Aufwendungen werden hier nicht wie in anderen Verwaltungsbereichen (wie z. B. Einwohnermeldeamt, Straßenverkehrsamt, Bauamt, Gewerbeamt) nach dem Verursacherprinzip auf den Verantwortlichen umgelegt, sondern von der Mehrheit der rechtstreuen Bürgerinnen und Bürger getragen. Erst in Fällen, die gerichtlich entschieden werden, wird der Beschuldigte ausschließlich an den Kosten des Gerichtsverfahrens beteiligt. Es wäre möglich und rechtlich vertretbar, Straftäter mit pauschalen "Ermittlungsgebühren" zu belasten, die sich an dem vorgeworfenen Delikt orientieren.

Denkbar ist eine pauschalierte Verwaltungsgebühr, wie sie jedem Betroffenen (u. a. Halterhaftung bei Bußgeldverfahren und Verwarngeldern) auferlegt wird.

Angesichts der 1,4 Millionen Straftaten in NRW und rund 450.000 ermittelter Tatverdächtiger wären hier Gebühren in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe zu erzielen. Der dazu erforderliche Verwaltungsaufwand ist angesichts der Höhe dieser Einnahmen nur gering anzusetzen.

Das Innenministerium sollte gemeinsam mit dem Justizministerium eine Kommission beauftragen, die rechtlichen Bedingungen solcher Ermittlungsgebühren zu klären und die Kriterien zu den Gebührensätzen zu definieren, nach denen Straftäter an den Kosten der Strafverfolgung beteiligt werden.

Eine solche Maßnahme würde nicht nur die Einnahmen zur Deckung von Aufwendungen der Inneren Sicherheit deutlich verbessern, sondern auch ein Signal in die Bevölkerung senden, dass Straftäter auch für die von ihnen verursachten Kosten zur Verantwortung gezogen werden.

Personalhaushalt

Neueinstellungen für die Polizei auf 1.600 (jährlich) erhöhen

Der BDK hält die bereits getroffene Entscheidung der Landesregierung, die Einstellungszahl für Anwärterinnen und Anwärter von derzeit 1.100 auf 1.400 zu erhöhen, für nicht ausreichend, um der besorgniserregenden demografischen Entwicklung in der Polizei und besonders der Kriminalpolizei entgegen zu wirken.

Das Durchschnittsalter der Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten steigt stetig an und bewegt sich mittlerweile in zahlreichen Behörden bei einem Lebensalter von 50 und älter. Die sich daraus ergebenden Zurruhesetzungen sind ab 2015 absehbar und erreichen ab 2018 dramatische Zahlen. In den nächsten 10 Jahren gehen die Hälfte (mehr als 4.000) der insgesamt 8.300 Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten in den Ruhestand. Viele Behörden werden jährlich Kriminalisten mit 40-jähriger Berufserfahrung in "Kommissariatsstärken" verlieren. Etwa 2 % der Beamtinnen und Beamten in der Kriminalpolizei sind unter 40. Der Anteil der unter 30-jährigen liegt unter 1 %.

Junger Nachwuchs in der Kriminalpolizei geht selbst nach dem Erlass aus 2012, nach dem der Nachersatz für die Kripo aus unter 35-jährigen zu bestreiten ist, nur schleppend voran. Er reicht bei weitem nicht aus, den erforderlichen "Wissenstransfer" zur Kompensation der Abgänge ab 2015/2018 zu gewährleisten.

Ein seit mehreren Jahren erheblich gestiegener Arbeitsaufwand bei der Bearbeitung neuer Kriminalitätsphänomene unter Nutzung modernster Technologien und stetig steigender Beweisanforderungen erfordert nicht nur den entsprechenden Nachersatz, sondern auch eine spürbare personelle Verstärkung der Direktionen Kriminalität in allen Kreispolizeibehörden des Landes.

Dabei ist auch das Landeskriminalamt (LKA) sowie der Bereich Aus- und Fortbildung im Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personal (LAFP) zu berücksichtigen. Beide Landesoberbehörden müssen zunehmend auf personelle Unterstützung durch Abordnungen oder Versetzungen aus den Kreispolizeibehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zurückgreifen. Dies schwächt die Kreispolizeibehörden neben der Überalterung und ständig steigender Anforderungen zusätzlich.

Aus den genannten Gründen fordert der BDK Parlament und Landesregierung auf, die Einstellungszahlen auf 1.600 zu erhöhen wohl wissend, dass selbst diese Zahlen nicht ausreichen werden, die Personalstärke der NRW-Polizei über 2020 hinaus zu halten.

400 dieser 1.600 Einstellungsermächtigungen sollten für die direkte Verwendung in der Kriminalpolizei nach einer an den Kernaufgaben orientierten Ausbildung in spezialisierenden Modulen in Theorie und Praxis im Rahmen des Bachelorstudienganges an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung vorgesehen werden.

Bei der Einstellung sollen Bewerber besonders berücksichtigt werden, die schon eine abgeschlossene Berufsausbildung in Berufen vorweisen können, die für die Kriminalpolizei von besonderer Bedeutung sind: Bankkaufleute, andere Kaufleute, IuK-Kaufleute, Buchhalter, Informatiker, Mathematiker, Bewerber mit umfassenden Sprachkenntnissen und/oder Migrationshintergrund. Allein der zukunftsorientierte Wechsel zu einer spezialisierenden Ausbildung im Rahmen des Bachelorstudiengangs könnte ca. 15 Millionen Euro pro Jahr an Fortbildungskosten (Einführungsfortbildung) für 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ersparen.

Die personelle Unterbesetzung der Kriminalpolizei in NRW zeigt sich nicht nur in einem entsprechenden Krankenstand von ca. 10 15 %, sondern auch in dem nach Abzug von Freizeitvergütung und finanzieller Vergütung (maximal 480 Stunden jährlich) nicht mehr zu verantwortenden Bestand von ca. 2 Millionen Überstunden allein in der Kripo dieses Landes.

Zynisch ausgedrückt bedeutet dies einen weiteren unfreiwilligen Sparbeitrag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugunsten des Landes in Höhe von 75 Millionen Euro, legt man 1.250 Planstellen, die zum vollständigen Ausgleich dieser Stunden erforderlich wären (Aufwand ca. 60.000 € pro Stelle) zugrunde.

2 Millionen Bestand an Überstunden in der Kripo des Landes sind dauerhaft nicht zu akzeptieren und unter den Bemühungen, ein wirkungsvolles Gesundheitsmanagement zu betreiben, nahezu skandalös.

Haushaltsneutrale Erhöhung der Planstellen A12/A13 Funktionszuordnung

Der BDK fordert eine Reform der Stellenplanobergrenzenverordnung für den Bereich der Polizei und damit eine (haushaltsneutrale) Anhebung der Funktionsstellen A12/A13. Aufgrund der strukturellen Änderungen durch die zweigeteilte Laufbahn ist eine Anhebung dieser Stellen erforderlich, um eine gerechte Bewertung von Sachbearbeitung und Führung zu gewährleisten. In der letzten Legislaturperiode erfolgte bereits eine haushaltsneutrale Anhebung, die allerdings nicht für eine gerechte Bewertung der Funktionen ausreicht.

Dem Ministerium für Inneres und Kommunales liegt ein entsprechendes Modell für die Funktionen in der Kriminalpolizei vor. Eine entsprechende Bewertung für die Bereiche Gefahrenabwehr und Einsatz, Verkehr und Zentralabteilungen sollte zusätzlich erfolgen, sodass der Gesamtbedarf an Funktionsstellen A12/A13 festgelegt werden kann.

Da hier eine haushaltsneutrale Lösung möglich ist, liegt dieser Bereich eher in der Zuständigkeit der Landesregierung, sollte aber von den Fraktionen unterstützt werden.

Anpassung der Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) an das Bundesrecht

Der BDK erwartet seitens des Gesetzgebers entsprechende Initiativen zur wenigstens stufenweisen Anhebung der Sonderzuwendung analog zur Entscheidung des Bundes für die Bundesbeamten. Auch in Nordrhein-Westfalen dürfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes erwarten, nicht schlechter gestellt zu sein als auf Bundesebene und von durchaus deutlichen Steuermehreinahmen zu profitieren.

Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage

Der BDK erwartet die in vorherigen Koalitionsvereinbarungen sowie in Anträgen und öffentlichen Ankündigungen zugesagte Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage. Das Land Bayern ist diesen Schritt bereits gegangen, da die Polizeizulage für die besonderen Erschwernisse des Polizeidienstes gewährt wird und die Erschwernisse bis in die Pension hineinwirken. Daher ist es nur folgerichtig, wenn diese Zulage wieder ruhegehaltsfähig wird, und zwar rückwirkend auch für die Beamtinnen und Beamten, die zwischenzeitlich von der Abschaffung betroffen sind.

Der BDK fordert die Regierungsfraktionen auf, die Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit bereits im vorliegenden Haushalt zu realisieren und damit den Zusagen aller Fraktionen in der Vergangenheit nun endlich zu folgen. Eine solche Maßnahme wäre sicherlich geeignet, bei den Polizeivollzugsbeamtinnen und beamten sowie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Feuerwehren ein Stück Vertrauen in die Politik zurückzugewinnen.

Erschwerniszulage für Mitarbeiter des Dezernats 22 im Landeskriminalamt

Der BDK wiederholt auch hier seine Forderung aus der Stellungnahme zur Anhörung vor dem UA Personal im Januar 2012, auch wenn das Ministerium für Inneres und Kommunales dieser Forderung eine Absage erteilt hat. Dadurch wird die Forderung nach einer gerechten Vergütung besonderer Aufgaben nicht falsch. Der Haushaltsgesetzgeber sollte von seinen Möglichkeiten Gebrauch machen und die notwendigen, relativ geringen Haushaltsmittel unter den nachfolgenden Gesichtspunkten zur Verfügung stellen.

Die Angehörigen der Fahndungsgruppen Staatsschutz, Dezernat 22 des LKA NRW, sind nicht nur im Rahmen der Fahndung, sondern insbesondere im Bereich der Observation in Staatsschutzsachen tätig (PMK rechts und links). Ein besonderer Schwerpunkt ist dabei die Bedrohung durch Islamisten und aktuell rechtsextremistischer Gewalttäter. Gegenstand der Verfahren/BAO, an denen die Fahndungsgruppen ST des LKA NRW beteiligt sind, sind Strafermittlungsverfahren im Zusammenhang mit politisch motivierter Kriminalität. Zunehmend kommt es aber auch zu Gefahren abwehrenden Einsätzen zur Verhinderung islamistisch motivierter terroristischer Anschläge in Deutschland.

Dennoch bekommen die Fahndungsgruppen ST keine Erschwerniszulagen gemäß 22 Erschwerniszulagenverordnung (EZulV), keine Wechseldienstzulagen gemäß 20 EZulV, keine Wechseldienstkuren oder gar persönliche Kleidungszuschüsse für Outdoor-Bekleidung, wie sie bei den Spezialeinheiten und Mobilen Einsatzkommandos der Länder und des Bundes üblich sind.

Die Einsatzlagen der Fahndungsgruppe sind nahezu deckungsgleich mit den Einsatzlagen Mobiler Einsatzkommandos; dies wurde beispielsweise bei der gemeinsam bewältigten BAO "Wahlen" des LKA NRW im Zusammenhang mit einer Anschlagsgefährdung anlässlich der letzten Bundestagswahlen und weiteren Einsätzen deutlich, wo die Fahndungsgruppen 1 : 1 in die Observation bekannter Islamisten eingebunden waren. Auch die Ausbildung hat sich immer weiter angeglichen. Sie ist zudem verstärkt auf Tarnung ausgelegt, da die Observationseinsätze der Fahndungsgruppen sich regelmäßig länger oder wiederholt mit denselben Zielpersonen befassen, als es bei den Spezialeinheiten der Fall ist. Die Mitarbeiter der Fahndungsgruppen ST unterliegen wie die SE-Einheiten ähnlichen besonderen Gefährdungen, die nicht denen des allgemeinen Polizeivollzugsdienstes entsprechen. Schon hierfür wäre eine Zulage angebracht.

Besonders belastend sind aber die besonderen Einsatzzeiten. Diese sind anlassbezogen so variabel, dass die Mitglieder der Fahndungsgruppen oft erst bei Dienstende erfahren, wann und in welchem Umfang sie am nächsten Tag Dienst zu verrichten haben. Dabei liegen die Einsatzzeiten recht häufig in den Nachmittags- und Abendstunden, wie es die durch die Zielperson bedingten Umstände jeweils verlangen. Die physischen und psychischen Belastungen dieser äußerst unregelmäßigen Dienstzeiten gehen weit über den normalen Wechselschichtdienst hinaus, der ja noch eine gewisse Regelmäßigkeit und vor allem Planbarkeit mit sich bringt. Eine verlässliche Vorplanung von Dienstzeiten ist bei den Fahndungsgruppen eher die Ausnahme. Die Auswirkungen auf das Privat- und Familienleben sind massiv!

Daher fordert der BDK die Zahlung von 150,00 € Zulage für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Fahndungsgruppe Staatsschutz des Landeskriminalamtes analog der bundesrechtlichen Regelungen. Folgerichtig muss für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Spezialeinheiten des Landes (MEK und SEK) die Anhebung der Zulage auf 300,00 € erfolgen.

Investition in die Kriminaltechnik - DNA-Problematik - Datenträgerauswertung

Immer noch "stapeln" sich im Landeskriminalamt mehrere Tausend unbearbeitete DNA-Spurenträger, die in vielen Fällen zur Tataufklärung, aber auch zur Verhinderung ganzer Straftatenserien beitragen könnten. Das Landeskriminalamt und die zurzeit vom LKA beauftragten externen Institute sind nicht in der Lage, diese Spurenträger zeitgerecht zu bearbeiten und damit zur Identifizierung der Spurenverursacher aus unterschiedlichsten Deliktskategorien beizutragen.

Das Landeskriminalamt benötigt dringend zusätzliche Molekularbiologen. Insbesondere aber biologisch-technische Assistenten und Tarifbeschäftigte zur administrativen Abwicklung der Spurenauswertung sowie die entsprechenden Haushaltsmittel für die Fremdvergabe von Spuren.

Gleiches gilt in allen Polizeibehörden für den Bereich der Auswertung und Analyse von sichergestellten Datenträgern und Mobiltelefonen, der bereits seit Jahren einen stetig steigenden Anteil in der Beweisführung bei Strafermittlungsvorgängen aufweist.

Der BDK fordert, die hierzu erforderlichen Haushaltsmittel nunmehr in 2012 zur Verfügung zustellen.
Einstellung von Kriminalfachangestellten

Die Kriminalpolizei hat gerade zur Bekämpfung der Massenkriminalität personelle Defizite, die teilweise durch qualifizierte Kriminalfachangestellte behoben werden können.

Bereits seit einigen Jahren sind nur noch in den wenigsten Behörden (ca. 10 %) Angestellte in den Kriminalkommissariaten/Regionalkommissariaten eingesetzt. Die Wahrnehmung von ebenfalls zunehmenden Verwaltungsaufgaben erfolgt fast flächendeckend durch Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte.

Der BDK fordert vor diesem Hintergrund erneut die Bereitstellung von 250 Stellen für Kriminalfachangestellte. Diese Fachangestellten sollen u. a. für die Spurensuche und -sicherung an Tatorten der Massenkriminalität, aber auch zur Unterstützung der Schreib- und Büroarbeiten (Vorgangsverwaltung, Sachfahndungsermittlungen, Ausschreibungen) in den Kriminalkommissariaten eingesetzt werden.

Es ist aus Sicht des BDK falsch und unwirtschaftlich, auf Schreib- und Bürokräfte in der Polizei zunehmend zu verzichten und damit Polizeivollzugsbeamte zu steigenden Prozentanteilen insbesondere in der Kriminalpolizei mit Verwaltungsaufgaben zu beschäftigen.

Der Verzicht auf weiteren Stellenabbau bei Tarifbeschäftigten ist damit zwingend.



Mit freundlichen Grüßen
gez.
Wilfried Albishausen
Landesvorsitzender

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